Die Ausbildung zum Kaufmann/ zur Kauffrau im Einzelhandel dauert drei Jahre. Die Ausbildung findet an beiden Lernorten des Dualen Systems, Betrieb und Berufsschule, statt.
Es ist nach dem Berufsbildungsgesetz keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. Mehrheitlich erwarten die Ausbildungsbetriebe mindestens den Hauptschulabschluss, wobei gute Kenntnisse in den Fächern Deutsch und Mathematik vorausgesetzt werden.
Bei guten Leistungen in Betrieb und Berufsschule kann die Ausbildungszeit um 6 Monate verkürzt werden. Bei entsprechender Leistung und schulischer Vorbildung kann die Ausbildung um 12 Monate verkürzt werden. Einer Ausbildungsverkürzung müssen Ausbildungsbetrieb und Industrie- und Handelskammer zustimmen, wobei eine Verkürzung auch nach Ausbildungsbeginn vereinbart werden kann.
Aus den verschiedenen Branchen (Lebensmittel, Bekleidung, Unterhaltungselektronik, ...), Betriebsformen (Fachgeschäft, Warenhaus, Discounter, ...) und Verkaufsformen (Bedienung, Vorwahl, Selbstbedienung) ergeben sich Unterschiede im Aufgabenbereich der Kaufleute im Einzelhandel. Typische Arbeitsgebiete sind die Warenbeschaffung, Lagerhaltung, verkaufsvorbereitende Tätigkeiten, Warenpräsentation im Verkaufsraum, Kundenberatung und Kassiervorgänge. Darüber hinaus nehmen Kaufleute im Einzelhandel kaufmännisch-verwaltende Aufgaben wahr. Hierzu zählt u.a. der kaufmännische Schriftverkehr (z.B. Einholen von Angeboten, Erstellen von Rechnungen).
Zum 1. August 2004 trat die Neuordnung der Einzelhandelsberufe in Kraft. Besonderen Stellenwert hat bei dieser Neuordnung die Vermittlung deckungsgleicher Ausbildungsinhalte für Verkäufer und Einzelhandelskaufleute in den ersten beiden Ausbildungsjahren. Auf diese Weise soll auch der Übergang nach der Verkäuferprüfung in das dritte Jahr erleichtert werden. Um dies zu gewährleisten, werden am Berufskolleg Lehnerstraße gemeinsame Klassen für beide Ausbildungsberufe gebildet.
In den ersten beiden Ausbildungsjahren werden am Berufskolleg Lehnerstraße in der Regel insgesamt 12 Unterrichtsstunden an zwei Wochentagen unterrichtet. Der Berufsschulunterricht des 1. Ausbildungsjahres findet jeweils montags und donnerstags statt; dienstags und freitags sind die Berufsschultage im zweiten Ausbildungsjahr. Im dritten Ausbildungsjahr erfolgt der Berufsschulunterricht mittwochs mit sieben Unterrichtsstunden.
Berufsbezogener Bereich
Berufsübergreifender Bereich
1. Ausbildungsjahr:
2. Ausbildungsjahr:
3. Ausbildungsjahr:
In den einzelnen Fächern werden unterschiedliche Lernfelder (LF) behandelt. Die Zuordnung der Lernfelder zu den Unterrichtsfächern und Ausbildungsjahren ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Wirtschafts- und Sozialprozesse
Warenbezogene Prozesse
Kundenkommunikation und -service
Kaufmännische Steuerung u. Kontrolle
Datenverarbeitung
Englisch
Für den Ausbildungsberuf Verkäuferin/Verkäufer sowie Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel sind inhaltliche Aspekte zur Förderung des Fremdsprachenerwerbs besonders in den Lernfeldern 2, 3, 5, 6, 10 und 12.
Eingeführte Bücher:
Schulbuch für das 1. Ausbildungsjahr
Seit Juli 2009 gibt es keine Zwischenprüfung mehr.
Die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Kaufmann/ Kauffrau im Einzelhandel gliedert sich in Teil 1 und Teil 2 der Gestreckten Abschlussprüfung mit insgesamt fünf Prüfungsbereichen.
Teil 1 umfasst die Inhalte der ersten beiden Ausbildungsjahre und findet am Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt, bei Verkürzern auch früher. Sie erhalten im Anschluss eine Bescheinigung über Ihre erbrachten Leistungen.
Sie können bei diesem ersten Teil nicht durchfallen und ihn auch nicht bei sehr schlechten Leistungen freiwillig wiederholen.
Teil 2 umfasst die Inhalte des dritten Ausbildungsjahres und wird am Ende der Ausbildung abgelegt.
In Ihrem Abschlusszeugnis stehen sämtliche Noten der fünf Prüfungsbereiche!
Teil 1 (35%) i.d.R. am Ende des 2. Ausbildungsjahres (bei Verkürzern auch früher) |
Teil 2 (65%) am Ende der Ausbildung |
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1. Verkauf und Marketing (15%) | 4. Geschäftsprozesse im Einzelhandel (25%) |
höchstens 120 Minuten, offene Fragen praxisbezogene Aufgaben und Fälle aus den Bereichen: Verkauf, Beratung, Kasse, Warenpräsentation, Werbung. |
praxisbezogene Aufgabe oder Fälle, offene Fragen fachliche, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge bezogen auf Kernprozesse des Einzelhandels: Einkauf und Sortimentsgestaltung, logistische Prozesse, Verkauf, Rechnungswesen, Personalwirtschaft, Marketing und IT-Anwendungen. |
2. Warenwirtschaft und Rechnungswesen (10%) |
5. "Fallbezogenes Fachgespräch" (Mündliche Prüfung) (40%) |
höchsten 90 Minuten, programmiert (Multiple-Choice) praxisbezogene Aufgaben und Fälle aus den Bereichen: Warenannahme und -lagerung, Bestandsführung und -kontrolle, rechnerische Geschäftsvorgänge, Kalkulation. |
aus zwei praxisbezogenen Situationsaufgaben wählen Sie eine Aufgabe aus. Das Thema der Aufgaben richtet sich nach dem Abfragebogen, den Sie vor der Anmeldung zur Prüfung ausgefüllt haben (siehe Abbildung). Sie werden nur noch dann ausführlich in Warenkunde geprüft, wenn Sie als Wahlqualifikation "Beratung und Verkauf" angegeben haben. Allgemeine Warenkenntnisse müssen Sie allerdings immer nachweisen. der in Ihrem Berichtsheft dokumentierte Warenbereich ist zu berücksichtigen. Bringen Sie unbedingt Ihr Berichtsheft zur Prüfung mit und achten Sie darauf, das es vollständig ist (auch die Unterschriften!). Sie haben dann höchstens 15 Minuten Zeit, sich auf die Fragen vorzubereiten. |
3. Wirtschafts- und Sozialkunde (10%) | |
höchstens 60 Minuten, programmiert (Multiple-Choice) praxisbezogene Aufgaben und Fälle aus den Bereichen: Grundlagen des Wirtschaftens, rechtliche Rahmenbedingungen, Menschliche Arbeit im Betrieb, Arbeitssicherheit und Umweltschutz. |
Die Fortbildungen zum Handelsassistenten/ zur Handelsassistentin oder zum Handelsfachwirten/ zur Handelsfachwirtin bieten jeweils die Möglichkeit, sich für Führungsverantwortung im Handel weiter zu qualifizieren.
www.bibb.de www.einzelhandel.de www.handelsfachwirt.de
Selma Kadi, Oberstudienrätin
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